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Wir unterscheiden in der Kfz-Versicherung drei Bereiche: Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für alle Halter von Kraftfahrzeugen gesetzliche Pflicht, damit:
Auch für ein nicht angemeldetes Kraftfahrzeug muss - wenn es auf öffentlichen Wegen oder Plätzen geparkt wird
- vom Halter eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Wir empfehlen Ihnen, eine unbegrenzte Deckungssumme
abzuschließen, da Unfallschäden schnell in die
Millionenhöhe gehen können. Mit einer Kaskoversicherung versichern Sie Ihr Fahrzeug und damit sich vor Vermögensschäden. Die Teilkasko versichert folgende Gefahren und Schäden:
Die Vollkasko umfasst alle Gefahren der Teilkasko, sowie:
Wenn Sie eine Selbstbeteiligung
(SB) vereinbaren, können Sie damit den Prämienbeitrag senken.
Eine Insassenunfallversicherung ist aus unserer Sicht nicht empfehlenswert. Wenn Insassen verletzt werden und Ansprüche gegen den Fahrer haben, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung. Der Fahrer selbst sollte besser eine Unfallversicherung abschließen In folgenden 2 Situationen kann sich ein Versicherungsvergleich mit einem Versicherungswechsel für Sie lohnen:
Günstig ist es, wenn Fahrzeugschein und Führerschein beim Anruf vorliegen, um alle zur Berechnung notwendigen Daten sofort zur Verfügung zu haben.
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