Die Kraftfahrzeugversicherung

Wir unterscheiden in der Kfz-Versicherung drei Bereiche:

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für alle Halter von Kraftfahrzeugen gesetzliche Pflicht, damit:

  • der Schadenersatz für das Verkehrsopfer garantiert ist,
  • der Schadenersatzpflichtige durch die Ersatzleistung nicht an den Rand des finanziellen Ruins gerät.

Auch für ein nicht angemeldetes Kraftfahrzeug muss - wenn es auf öffentlichen Wegen oder Plätzen geparkt wird - vom Halter eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für:

  • Schadenersatz von Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme, 
  • Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Wir empfehlen Ihnen, eine unbegrenzte Deckungssumme abzuschließen, da Unfallschäden schnell in die Millionenhöhe gehen können.

Mit einer Kaskoversicherung versichern Sie Ihr Fahrzeug und damit sich vor Vermögensschäden.

Die Teilkasko versichert folgende Gefahren und Schäden:

  • Brand oder Explosion, 
  • Entwendung, insbesondere Diebstahl,
  • Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, 
  • Zusammenstöße mit Haarwild, 
  • Glasbruch, 
  • Brand- oder Schmorschäden an der Verkabelung, z.B. durch einen Kurzschluss.

Die Vollkasko umfasst alle Gefahren der Teilkasko, sowie: 

  • Schäden an Ihrem Fahrzeug bei einem selbstverschuldeten Unfall,
  • mutwillige oder böswillige Beschädigungen betriebsfremder Personen.

Wenn Sie eine Selbstbeteiligung (SB) vereinbaren, können Sie damit den Prämienbeitrag senken. 
Im Schadensfall vermindert sich die Leistung der Versicherung um die vereinbarte SB.


Empfehlungen und Tipps

Eine Insassenunfallversicherung ist aus unserer Sicht nicht empfehlenswert. Wenn Insassen verletzt werden und Ansprüche gegen den Fahrer haben, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung. Der Fahrer selbst sollte besser eine Unfallversicherung abschließen

In folgenden 2 Situationen kann sich ein Versicherungsvergleich mit einem Versicherungswechsel für Sie lohnen:

  • Beim Kauf eines Fahrzeuges, ob neu oder gebraucht, können Sie sich immer die günstigste Versicherung am Markt aussuchen, 
  • Ihre Versicherung erhöht merklich die Beiträge, welche nicht aus einer Höherstufung nach einem Schadensfall resultiert. Sie haben dann ein Sonderkündigungsrecht und können die Versicherung wechseln.


Sprechen Sie mit uns. Wir beraten Sie über die Vertragsvarianten, mit dem für Sie besten Preis-/ Leistungsverhältnis, unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Bedürfnisse

Günstig ist es, wenn Fahrzeugschein und Führerschein beim Anruf vorliegen, um alle zur Berechnung notwendigen Daten sofort zur Verfügung zu haben.