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Wir unterscheiden zwei Formen der Direktversicherung:
Arbeitgeberfinanzierte
Direktversicherung
Die arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung, ist eine Lebens- oder
Rentenversicherung, die
der Arbeitgeber auf das Leben seines Mitarbeiters abschließt. Bezugsberechtigt ist direkt der
Mitarbeiter. Im Versorgungsfall zahlt die Versicherung die fälligen
Leistungen direkt an den Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen aus.
Dieses unkomplizierte Versorgungsmodell bietet sich vor allem solchen
Unternehmen an, die erstmals eine Altersversorgung einrichten wollen.
Als Betriebsausgaben abzugsfähig - daher: Hohe
Kostenersparnis
Die Beiträge sind zum Zeitpunkt ihrer Zahlung voll steuermindernde
Betriebsausgaben.
Flexibel
Der Arbeitgeber allein bestimmt Art und Umfang der Versorgungsleistungen.
Bis zum Eintritt der
gesetzlichen Unverfallbarkeit der Versorgungsansprüche, behält der
Arbeitgeber das alleinige
Verfügungsrecht.
Überschaubar
Die vom Arbeitgeber geleisteten Beiträge zu einer Direktversicherung
sind Ausgaben für die
Zukunftssicherung des Mitarbeiters.
Direktversicherung durch
Entgeltumwandlung
Der
Arbeitnehmer kann auch Beiträge zur Direktversicherung durch Entgeltumwandlung aufwenden.
Der Beitrag wird dann
nicht versteuert.
Für den Arbeitgeber ergeben sich durch die Entgeltumwandlung keine
zusätzlichen steuerlichen Auswirkungen. Bei ihm liegen weiterhin in Höhe
des Gesamtlohns (also Barlohn, Direktver- sicherungsbeitrag, Pauschalsteuer)
Betriebsausgaben vor.
Für beide gilt gleichermaßen:
Minimaler Verwaltungsaufwand
Fast alles, was über den Vertragsabschluß hinausgeht, übernimmt die
Versicherung. Im Leistungsfall zahlt die Versicherung direkt an den
Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen aus.
Bilanzneutral für den Arbeitgeber
Da der Mitarbeiter direkt begünstigt ist, zählt der Wert der Versicherung
nicht zum Betriebs- vermögen. Es besteht daher keine Aktivierungspflicht.
Individuell
Für bedarfsgerechte Versorgungslösungen steht eine große Tarifauswahl zur
Verfügung.
Versorgungsfall
Nach Eintritt des Versorgungsfalles fließen die Versicherungsleistungen
direkt an den Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen. Sie sind mit ihrem Ertragsanteil gemäß § 22 EStG zu
versteuern.
Know-how vom Spezialisten.
Die betriebliche Altersversorgung gewinnt weiter an Bedeutung. Zu Recht,
denn heute existieren
so viele Modelle und Durchführungsformen, dass fast allen Wünschen und
Anforderungen Rechnung
getragen werden kann.
Mit der Direktversicherung steht gerade kleinen und mittelständischen
Betrieben ein transparentes und risikoloses Versorgungsmodell zur
Verfügung, das auch Gesellschafter-Geschäftsführer und deren
mitarbeitender Ehegatte nutzen können.
Sichern Sie sich Vorteile konsequent und dauerhaft mit unserem Know-how.
Bei Fragen
wenden Sie sich bitte an einen unserer Fachspezialisten.
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