Wir unterscheiden zwei Formen der Direktversicherung:


A
rbeitgeberfinanzierte Direktversicherung

Die arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung, ist eine Lebens- oder Rentenversicherung, die
der Arbeitgeber auf das Leben seines Mitarbeiters abschließt. Bezugsberechtigt ist direkt der
Mitarbeiter. Im Versorgungsfall zahlt die Versicherung die fälligen Leistungen direkt an den Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen aus.

Dieses unkomplizierte Versorgungsmodell bietet sich vor allem solchen Unternehmen an, die erstmals eine Altersversorgung einrichten wollen.

Als Betriebsausgaben abzugsfähig - daher: Hohe Kostenersparnis
Die Beiträge sind zum Zeitpunkt ihrer Zahlung voll steuermindernde Betriebsausgaben.

Flexibel
Der Arbeitgeber allein bestimmt Art und Umfang der Versorgungsleistungen. Bis zum Eintritt der
gesetzlichen Unverfallbarkeit der Versorgungsansprüche, behält der Arbeitgeber das alleinige
Verfügungsrecht.

Überschaubar
Die vom Arbeitgeber geleisteten Beiträge zu einer Direktversicherung sind Ausgaben für die
Zukunftssicherung des Mitarbeiters.
 

Direktversicherung durch Entgeltumwandlung

Der Arbeitnehmer kann auch Beiträge zur Direktversicherung durch Entgeltumwandlung aufwenden.

Der Beitrag wird dann nicht versteuert.

Für den Arbeitgeber ergeben sich durch die Entgeltumwandlung keine zusätzlichen steuerlichen Auswirkungen. Bei ihm liegen weiterhin in Höhe des Gesamtlohns (also Barlohn, Direktver- sicherungsbeitrag, Pauschalsteuer) Betriebsausgaben vor.
 

Für beide gilt gleichermaßen:

Minimaler Verwaltungsaufwand
Fast alles, was über den Vertragsabschluß hinausgeht, übernimmt die Versicherung. Im Leistungsfall zahlt die Versicherung direkt an den Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen aus.

Bilanzneutral für den Arbeitgeber
Da der Mitarbeiter direkt begünstigt ist, zählt der Wert der Versicherung nicht zum Betriebs- vermögen. Es besteht daher keine Aktivierungspflicht.

Individuell
Für bedarfsgerechte Versorgungslösungen steht eine große Tarifauswahl zur Verfügung.

Versorgungsfall
Nach Eintritt des Versorgungsfalles fließen die Versicherungsleistungen direkt an den Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen. Sie sind mit ihrem Ertragsanteil gemäß § 22 EStG zu versteuern.


Know-how vom Spezialisten.

Die betriebliche Altersversorgung gewinnt weiter an Bedeutung. Zu Recht, denn heute existieren
so viele Modelle und Durchführungsformen, dass fast allen Wünschen und Anforderungen Rechnung
getragen werden kann.

Mit der Direktversicherung steht gerade kleinen und mittelständischen Betrieben ein transparentes und risikoloses Versorgungsmodell zur Verfügung, das auch Gesellschafter-Geschäftsführer und deren mitarbeitender Ehegatte nutzen können.

Sichern Sie sich Vorteile konsequent und dauerhaft mit unserem Know-how.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an einen unserer Fachspezialisten.