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Die gesetzliche Krankenversicherung.
In der Bundesrepublik gibt es zwei unterschiedliche Krankenversicherungssysteme, die gesetzliche In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind etwa 88 % der Bevölkerung versichert, in der privaten Krankenversicherung (PKV) ca. 9 %. Die restlichen rund 3 % der Bevölkerung sind entweder unmittelbar über den Staat oder aber gar nicht versichert. Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung können grundsätzlich ab Vollendung des 15. Lebens- jahres ihre Krankenkasse frei wählen. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Pflichtversicherung oder eine freiwillige Mitgliedschaft besteht. Das Krankenkassenwahlrecht in der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein Recht des Arbeit- nehmers. Der Arbeitgeber hat sich in diesem Punkt neutral zu verhalten und darf keinen Druck auf die Wahlentscheidung ausüben. Zur Wahl stehen je nach Satzung der GKV:
Die gesetzlichen Krankenkassen sind alle Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstver- waltung und erbringen ihre Leistungen nach dem 5. Sozialgesetzbuch. Die privaten Krankenversicherungsunternehmen sind entweder Aktiengesellschaften (AG) oder so genannte Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (V.V.a.G.). Ihre Versicherungsleistungen erbringen sie auf der Grundlage von Verträgen, die zwischen der Versicherung und dem einzelnen Versicherten geschlossen werden.
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