Eine Kapital-Lebensversicherung besteht immer aus zwei Leistungen: 

Zum einen bietet sie finanzielle Absicherung für Hinterbliebene. Wenn der Versicherte stirbt, wird die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Zum anderen ist sie ein "Sparplan". 

Hier unterscheidet sie sich ganz wesentlich von einer Risiko-Lebensversicherung. Dies bedeutet, dass die Versicherung auch im Erlebensfall der versicherten Person ausgezahlt wird.

Die Überschussbeteiligung einer Kapital bildenden Lebensversicherung besteht wiederum aus zwei Teilen. Der garantierte Anteil, den der Kunde auf jeden Fall erhält sowie einen nicht garantierten Anteil, der von den Versicherungsgesellschaften zusätzlich in Aussicht gestellt wird. 

Dieser ist vom Geschäftserfolg der jeweiligen Versicherungsgesellschaft, wie auch von der gewählten Anlageform (zum Beispiel Renten-, Aktien- oder Immobilienfonds), abhängig. 

Ein klarer Bedarf für eine Kapital bildenden Lebensversicherung zeigt sich, 

Eine Kapital bildende Lebensversicherung kann somit in verschiedenen Formen abgeschlossen werden. Welche für Sie die Richtige ist, hängt vor allem von Ihrer individuellen Lebenssituation ab. 

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