Die Privathaftpflichtversicherung - ein unverzichtbarer Schutz?

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haften Sie für alle Schäden in unbegrenzter Höhe, welche Sie schuldhaft verursacht haben.

Ihre Privathaftpflichtversicherung gewährt Ihnen als Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie wegen eines eingetretenen Schadenereignisses von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.

Kleinere Schäden wären noch ohne Versicherung bezahlbar. Bei:

  • Personenschäden, welche die Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen oder im schlimmsten Fall den Tod,
  • Sachschäden, welche die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen zur Folge haben,

gehen die Schadensersatzforderungen ohne weiteres in die Millionen.

Wenn Sie sich also im Schadenfall nicht ruinieren wollen, können Sie auf eine Haftpflichtversicherung nicht verzichten.


Erhebt jemand unberechtigte Ansprüche, wehrt die Privathaftpflichtversicherung diese für Sie, den Versicherten ab.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an einen unserer Fachspezialisten.