Die private Krankenversicherung gliedert sich in zwei Bereiche: 

  • private Krankenvollversicherung (PKV)

  • private Krankenzusatzversicherung (PKZ)

 

Sie können sich privat mit einer Krankenvoll versicherung (PKV) absichern, wenn Sie nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Zu diesem Personenkreis gehören unter anderem: 

  • Beamte,
  • Studenten, Ärzte im Praktikum, Beamtenanwärter, Zeitsoldaten nach Abschluss ihrer Dienstzeit und Personen, welche für längere Zeit ins Ausland gehen,
  • Selbstständige, sofern sie nicht als Landwirte oder - mit Einschränkungen - als Künstler oder Publizisten tätig sind sowie
  • Arbeitnehmer, deren Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet (freiwillige Mitglieder).

Wenn Sie als Arbeitnehmer freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, haben Sie zum Ende jedes übernächsten Monats das Recht, der GKV zu kündigen. 

Hier einige Vorteile der privaten Krankenversicherung, gegenüber der GKV:

  • Die PKV ermöglicht Ihnen u. a. die freie Wahl unter Ärzten und Heilpraktikern, 
  • die Wahl der Zahnersatzleistungen, Leistungsbeträge bei Sehhilfen und Heilmitteln sowie
  • im Krankenhaus die Wahl der Unterbringung, in z. B. einem Einbettzimmer. 
  • Sie stellen sich den gewünschten Versicherungsumfang individuell aus dem angebotenen Leistungen zusammen.
  • Diese Leistungen sind vertraglich garantiert und nicht reduzierbar.
  • Staatliche Eingriffe in den Leistungsumfang und die Höhe des Beitrages sind nicht gegeben.
  • Bei einer Erhöhung Ihres Bruttoeinkommens ändert sich die Höhe des PKV-Beitrages nicht.
  • Durch die Wahlmöglichkeiten bei der Selbstbeteiligung wird die Beitragshöhe von Ihnen mit gestaltet.
  • Die gesetzlich vorgeschriebene Rücklagenbildung federt besonders bei langjährigen Mitgliedern die übermäßige Beitragssteigerung im Alter ab (daher sollten Sie so früh wie möglich beginnen).


Die private Kranken
zusatzversicherung (PKZ)

In den vergangenen Jahren erlebten wir immer wieder, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) gekürzt wurden. Für gesetzlich Versicherte führte dies zu umfangreichen Selbstbeteiligungen und Einschnitten im Leistungskatalog.

Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben ist oftmals ein Wechsel in die private Krankenvollversicherung nicht möglich (siehe PKV Versicherungspflichtgrenze).

Hier greift das Angebot der privaten Krankenzusatzversicherung, womit Sie die Leistungen der GKV in vielen Bereichen erheblich erweitern können. Diese sind zum Beispiel:

  • Die freie Wahl unter Ärzten, Heilpraktikern und Krankenhäusern.
  • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, beim stationärer Aufenthalt im Krankenhaus.
  • Zahlung eines Krankenhaustagegeldes.
  • Zuzahlungen bei Zahnersatz und Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen).
  • Zuzahlung bei Heilmittel.

Bitte bedenken Sie auch: Ein zusätzliches Krankentagegeld schließt Ihnen die Kluft zu Ihrem Nettoentgelt im Krankheitsfalle.

Wollen Sie nicht auch wissen, ob das Preis- / Leistungsverhältnis Ihrer Krankenversicherung
angemessen
ist?  
Wir beraten Sie gerne und unverbindlich.