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Die
private Krankenversicherung
gliedert sich in zwei
Bereiche:
Sie können sich privat
mit einer Krankenvoll
versicherung (PKV) absichern,
wenn Sie nicht der
Versicherungspflicht unterliegen. Zu diesem Personenkreis gehören unter
anderem:
- Beamte,
- Studenten, Ärzte im Praktikum, Beamtenanwärter, Zeitsoldaten nach Abschluss ihrer Dienstzeit und Personen,
welche für längere Zeit
ins Ausland gehen,
- Selbstständige, sofern sie nicht als Landwirte oder - mit Einschränkungen - als Künstler oder Publizisten tätig
sind sowie
- Arbeitnehmer, deren
Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet (freiwillige Mitglieder).
Wenn Sie als
Arbeitnehmer freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, haben Sie zum Ende jedes
übernächsten Monats das Recht, der GKV zu kündigen.
Hier einige Vorteile
der privaten Krankenversicherung, gegenüber der GKV:
- Die PKV ermöglicht
Ihnen u. a. die freie Wahl unter Ärzten und Heilpraktikern,
- die Wahl der
Zahnersatzleistungen, Leistungsbeträge
bei Sehhilfen und Heilmitteln sowie
- im Krankenhaus die
Wahl der Unterbringung,
in z. B. einem Einbettzimmer.
- Sie stellen sich
den gewünschten Versicherungsumfang individuell aus dem angebotenen
Leistungen zusammen.
- Diese Leistungen sind vertraglich garantiert und nicht reduzierbar.
- Staatliche Eingriffe in den Leistungsumfang und die
Höhe des Beitrages sind nicht gegeben.
- Bei einer Erhöhung Ihres
Bruttoeinkommens ändert sich die Höhe des
PKV-Beitrages nicht.
- Durch die Wahlmöglichkeiten
bei der Selbstbeteiligung wird die Beitragshöhe von Ihnen mit gestaltet.
- Die gesetzlich vorgeschriebene Rücklagenbildung federt besonders bei langjährigen Mitgliedern die übermäßige
Beitragssteigerung im Alter ab
(daher sollten Sie so früh wie möglich beginnen).
Die
private Krankenzusatzversicherung (PKZ)
In den vergangenen
Jahren erlebten wir immer wieder, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV)
gekürzt wurden. Für gesetzlich Versicherte führte dies zu umfangreichen Selbstbeteiligungen und Einschnitten im Leistungskatalog.
Auf Grund der
gesetzlichen Vorgaben ist oftmals ein Wechsel in die private
Krankenvollversicherung nicht möglich (siehe PKV Versicherungspflichtgrenze).
Hier greift das
Angebot der privaten Krankenzusatzversicherung, womit Sie die Leistungen der GKV in vielen
Bereichen erheblich erweitern können. Diese sind zum Beispiel:
- Die freie Wahl
unter Ärzten, Heilpraktikern und Krankenhäusern.
- Unterbringung im Ein- oder
Zweibettzimmer, beim stationärer Aufenthalt im Krankenhaus.
- Zahlung eines Krankenhaustagegeldes.
- Zuzahlungen bei
Zahnersatz und Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen).
- Zuzahlung bei
Heilmittel.
Bitte bedenken Sie
auch: Ein zusätzliches Krankentagegeld schließt Ihnen die Kluft zu Ihrem
Nettoentgelt im Krankheitsfalle.
Wollen Sie nicht auch wissen, ob das
Preis- /
Leistungsverhältnis Ihrer Krankenversicherung
angemessen ist? Wir beraten Sie gerne und unverbindlich.
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