Die private Rentenversicherung. 

Lieber Besucher, wir möchten bei diesem Themenpunkt mit einem Zitat beginnen:

"Liebe Bürgerinnen und Bürger,

„Heute verlässlich für morgen“ ist die Devise unserer Rentenpolitik. Heute verlässlich – weil wir für eine stabile Beitragssatzentwicklung sorgen. Verlässlich für morgen – weil wir den Menschen die Gewissheit geben, dass die Gesetzliche Rentenversicherung Herzstück der Altersversorgung ist und bleibt............

............  Die neue Rentenformel mit dem Nachhaltigkeitsfaktor dämpft den Rentenanstieg, wenn die Zahl der Beschäftigten zurückgeht. Sie lässt die Rentnerinnen und Rentner aber auch an der Wohlstandsentwicklung teilhaben.

Mit der Steuerreform eröffnen wir für die Jüngeren Spielräume, damit sie zusätzlich für das Alter vorsorgen können. Und der Staat fördert das mit Zulagen und Steuervorteilen."

[Ulla Schmidt, Bundesministerin für Arbeit und Sozialordnung]


 
Die positiven Aspekte der Rentereformen sind:

  • Alle Angestellten haben nun einen Anspruch auf eine geförderte Altersvorsorge über den Arbeitgeber. Mehr dazu erfahren Sie im Kapitel betriebliche Altersversorgung.
      
  • Die private Altersvorsorge wird nun staatlich gefördert. Wer einen Teil seines Bruttoein-  kommens in eine private Altersvorsorge anlegt, erhält vom Staat entweder einen direkten Zuschuss oder eine Steuerentlastung (Dieser Teil der Rentenreform wird auch oft als "Riester-Rente" oder Förderrente bezeichnet).

    Die Finanzämter berechnen automatisch die günstigere Variante. Das Gesetz über die zusätzliche private Altersvorsorge ist zum 01. Januar 2002 in Kraft getreten.
     

Wollen Sie auch wissen, ob Ihre Altersversorgung angemessen ist?   Wir beraten Sie gerne.